Aktuelles der DATEV

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  1. Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese - dort zweimal - die Vermieterin mit Wasser überschüttet (Az. 34 C 92/23).
  2. Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto - etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit - noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel des Vorruhestandsmodells entschied. Das BVerwG entschied, dass das Zeitguthaben bei seinen Versorgungsbezügen dann nicht mehr berücksichtigt werden muss (Az. 2 C 13.23).
  3. Die EU-Kommission hat am 30.04.2024 die erste Phase einer Sozialpartneranhörung eingeleitet, um Feedback über mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit einzuholen.
  4. Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen kann, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf die Hochzeit nur unzureichend fotografisch festhält und bestimmte Ereignisse nicht dokumentiert (Az. 13 S 36/22).
  5. Die EU muss mehr tun, um Startups in der aktuell schwierigen Konjunktur zu unterstützen. Das fordert eine Mehrheit der Tech-Startups in Deutschland. So das Ergebnis einer Bitkom-Befragung.
  6. Wirtschaftsprofessorinnen und -professoren bewerten den Standort Deutschland im internationalen Vergleich nur mit der Schulnote 3,4. Das geht aus dem neuesten Ökonomenpanel des ifo Instituts hervor.